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TachoEASY | Disposition & Telematik 4.0

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TachoEASY GmbH (Neudörfl, Österreich)

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Das Vertragsverhältnis zwischen der TachoEASY GmbH (nachfolgend „TachoEASY“) und dem Geschäftspartner (nachfolgend „Kunde“) bestimmt sich ausschließlich auf Basis der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, ohne dass TachoEASY etwaig abweichenden Bestimmungen zu widersprechen hat. Entgegenstehende oder von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, deren Geltung wird von der Geschäftsleitung (Geschäftsführung) von TachoEASY ausdrücklich schriftlich dem Kunden gegenüber eingeschrieben bestätigt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit TachoEASY. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn TachoEASY in Kenntnis entgegenstehender abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung/Dienstleistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Stillschweigen von TachoEASY gegenüber den Bedingungen des Kunden gilt daher in keinem Fall als Anerkennung oder Zustimmung seitens TachoEASY zu den Bedingungen des Kunden.

(3) Sollte TachoEASY die zugrundeliegenden und vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich verändern, wird der Kunde hierüber schriftlich per e-mail oder FAX oder in Briefform informiert. Erklärt sich der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, steht dem Kunden innerhalb einer Frist von längstens vier Wochen nach Zugang der Information das Recht zu, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, andernfalls gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der geänderten Fassung mit Ablauf der Frist von vier Wochen als vereinbart, unabhängig davon ob es sich bei den Änderungen um gewöhnliche oder außergewöhnliche Änderungen handelt, unaböngig davon, ob der Kunde bei Vertragsschluss mit solchen Änderungen rechnen durfte oder nicht.

(4) TachoEASY bietet als Diensteanbieter unter dem Namen „TachoEASY“ Telematikdienste in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Ein wirksamer Vertrag zwischen TachoEASY und dem Kunden kommt erst dann zustande, wenn der schriftliche Kundenauftrag (Angebot) a) ebenfalls schriftlich durch TachoEASY bestätigt wird (Annahme) oder B) die Dienste für den Kunden freigeschalten sind.

(2) Sofern die Vertragsparteien nicht etwas Gegenteiliges schriftlich vereinbart haben, beginnt das Vertragsverhältnis zwischen TachoEASY und dem Kunden mit Freischaltung der Telematik-Dienste, wobei der Kunde den Termin der Freischaltung frei wählen kann. Für den Fall, dass die Freischaltung durch TachoEASY nicht innerhalb von sechs Wochen ab dem angegebenen und grundsätzlich möglichen Zeitpunkt erfolgt, hat der Kunde ein Rücktrittsrecht. Das Rücktrittsrecht ist schriftlich eingeschrieben auszuüben. .

(3) TachoEASY behält sich jederzeit – insbesondere im Rahmen der Vertragsanbahnung – das Recht vor, bei Wirtschaftsauskunfteien oder sonstigen Stellen Auskünfte bezüglich des Kunden einzuholen.

§ 3 Laufzeit des Vertrages

(1) Zwischen TachoEASY und dem Kunden gilt eine Vertragslaufzeit von vierundzwanzig Monaten vereinbart. Sollte das Vertragsverhältnis nicht von einer der beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich in eingeschriebener Form gekündigt worden sein, so verlängert sich dieses automatisch um weitere zwölf Monate.

(2) Unabhängig von der in (1) geregelten ordentlichen Kündigung kann das Vertragsverhältnis seitens TachoEAY aus wichtigem Grunde ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Als wichtiger Grund kommt insbesondere die Eröffnung eines Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens über das Vermögen des Kunden, die vertragswidrige Nutzung der Dienste sowie der Zahlungsverzug mit mehr als zwei Monaten in Betracht.

(3) Jede Form der Kündigung bedarf der Schriftform. Die Schriftform gilt nur als erfüllt, wenn die Kündigung eingeschrieben (RsA - eigenhändig) übermittelt wird.

(4) Für den Fall der vorzeitigen Kündigung ist TachoEASY berechtigt, beim Kunden die restlichen, zur Zahlung offenstehenden Beträge sofort und in voller Höhe geltend zu machen.

(5) Die monatliche Nutzungsgebühr von 9€ pro Nutzer der TEOS®-App (TE-EC-367) kann monatlich gekündigt werden. Das hat jedoch zur Folge, dass die Nutzung der TEOS®-App zum Ende des ent Monats nicht mehr möglich ist.

§ 4 Nebenabreden, Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

(1) Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen der TachoEASY und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in dem zugrundeliegenden Vertrag zwischen TachoEASY und dem Kunden schriftlich niedergelegt. Es gibt insbesondere keine mündlichen Nebenabreden. Tachoeasy und der Kunde verzichten wechselseitig darauf, den Vertrag in einer anderen Form als der Schriftform zu ändern. Alle Erklärungen bedürfen der Schriftform.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und iZ mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und darauf basierend geschlossenen Verträgen ist das sachlich zuständige Gericht des Sitzes der TachoEASY.

(3) Der Geschäftssitz der TachoEASY ist Erfüllungsort.

(4) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der nationalen und europäischen Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.

(5) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des zugrundeliegenden Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. TachoEASY und der Kunde verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem Gewollten wirtschaftlich am Nächsten kommt.

§ 5 Recht zur Nutzung

(1) Dem Kunden wird nicht erlaubt, die Leistungen der TachoEASY, namentlich die Informationen und Daten, die Gegenstand des zugrundeliegenden Vertrages sind, ohne ausdrückliche Genehmigung von TachoEASY an Dritte zu übermitteln oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen. Im Falle der Zuwiderhandlung kann TachoEASY den zugrundeliegenden Vertrag fristlos kündigen und von dem Kunden oder dem Dritten, an den die Leistungen unberechtigt weitergegeben wurden, Schadenersatz verlangen.

(2) Im Falle des Verlustes der verbauten SIM-Karten, des Fahrzeuges oder unberechtigten Nutzung durch Dritte hat der Kunde gegenüber TachoEASY dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(3) Der Kunde hat zu gewährleisten, dass die Telematik-Dienste nicht von unberechtigten Personen genutzt werden. Bei etwaigen Anhaltspunkten für eine unberechtigte Nutzung durch Dritte hat der Kunde dies TachoEASY unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

§ 6 Telematik-Dienste

TachoEASY gewährleistet dem Kunden, dass diesem mittels eines Mobilfunknetzes der Zugang zu dem Telematik-Dienst zur Verfügung gestellt wird. TachoEASY hat dabei keinerlei Einfluss auf die Netzqualität des jeweiligen Mobilfunkanbieters und wird daher keine Haftung für etwaige Störungen des Mobilfunknetzes übernehmen. Mit Hilfe der Telematik-Dienste ist der Kunde entsprechend des gewählten Umfanges der Leistungen in der Lage, Informationen auszutauschen. Fehlerbehebungen, die aufgrund höherer Gewalt beim Kunden nötig werden, werden gesondert verrechnet.

§ 7 Zahlungsbedingungen

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die sich ergebenden aktuellen Preise der Telematik-Dienste zu bezahlen. Die Umsatzsteuer (i.e Mehrwertsteuer) wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(2) Das Datenvolumen und die bereitgestellten Telematik-Dienste ergeben sich aus dem aktuellen Leistungskatalog von TachoEASY.

(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist TachoEASY berechtigt, die Telematik-Dienste zu sperren, so dass der Kunde auf die Leistungen nicht zurückgreifen kann. TachoEASY wird dabei dem Kunden innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen die Sperrung der Telematik-Dienste infolge des Zahlungsverzuges schriftlich in Aussicht stellen. Hierbei bleibt der Kunde verpflichtet, die monatlichen Gebühren zu entrichten.

(4) Mit der Bestellung der TEOS®-App erlauben Sie der TachoEASY die monatliche Nutzungsgebühr der TEOS®-App von 9€ netto pro Nutzer per SEPA Lastschriftverfahren einzuziehen.

§ 8 Hinweispflicht des Kunden

Der Kunde hat etwaige Änderungen der Firmenbezeichnung, des Namens, der Bankverbindung, der (Rechnungs-) Adresse oder anderer bedeutender Angaben unverzüglich schriftlich TachoEASY bekanntzugeben. Ferner verpflichtet sich der Kunde, für den Fall, dass die zuständige Regulierungsbehörde Auskunft verlangt, den jeweiligen Nutzer der SIM-Karte namentlich zu benennen.

§ 9 Sperrung der Telematik-Dienste

TachoEASY ist berechtigt, die Telematik-Dienste unverzüglich zu sperren, sofern

(1) der Kunde wesentliche vertragliche Verpflichtungen nach erfolgter Abmahnung weiterhin schuldhaft verletzt

(2) dies auf von TachoEASY nicht zu vertretenden Umständen, wie z.B. Störungen der Netzqualität, bzw. von End- oder Mobilgeräten oder des Mobilfunknetzes basiert (3) der Kunde schuldhaft Maßnahmen trifft, die zu einer Beeinträchtigung der Dienstequalität oder –funktion führen

§ 10 Nutzung durch Dritte

(1) Dem Kunden ist es untersagt, die zur Verfügung gestellten Telematik-dienste Dritten zu überlassen oder an diese weiterzugeben. Hiervon kann seitens des Kunden nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch TachoEASY abgewichen werden. Dem Kunden wird genehmigt, die Nutzung der Telematik-dienste Dritten zu ermöglichen.

(2) TachoEASY ist berechtigt, den zugrundeliegenden Vertrag auf einen anderweitigen Diensteanbieter zu übertragen, sofern existierende Verträge von TachoEASY mit eingebundenen Diensteanbietern beendet werden.

(3) TachoEASY kann dabei den Vertrag auf ein mit TachoEASY verbundenes Unternehmen übertragen. TachoEASY verpflichtet sich dabei, dem Kunden dies unverzüglich mittzuteilen. Ab Zugang dieser Mitteilung kann der Kunde den zugrundeliegenden Vertrag innerhalb von vier Wochen ab Zugang dieser Mitteilung schriftlich kündigen.

§ 11 Haftungsbeschränkung

(1) TachoEASY haftet dem Kunden gegenüber für selbst oder durch Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist außer im Falle von Personenschäden generell ausgeschlossen.

(2) Soweit TachoEASY zum Schadenersatz verpflichtet ist, wird die Haftung für Vermögensschäden auf höchstens 15.000,00 € für den einzelnen Schaden beschränkt. Die Haftung für Personen- und/oder Sachschäden wird auf 500.000,00 € beschränkt. Für lediglich mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet TachoEASY hingegen nicht.

(3) Eine Haftung von TachoEASY ergibt sich nicht für Sach-, Vermögens- und/oder anderweitige Schäden, welche im Rahmen der Diensteabwicklung entstehen und deren Grund nicht von TachoEASY zu verantworten sind. Ferner haftet TachoEASY nicht für Angaben von Dritten, die an den Kunden weitergegeben werden, da diese nicht von TachoEASY auf deren inhaltliche Richtigkeit überprüft werden. Eine Haftung seitens TachoEASY ergibt sich auch nicht für etwaige Schäden oder Störungen bei End- oder Mobilfunkgeräte sowie bei Beeinträchtigungen der Mobilfunknetzqualität. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für etwaige Personenschäden.

(4) Die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchssteller wird als einzelner Schadensfall gewertet, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist TachoEASY verpflichtet, für den Kunden eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei TachoEASY dabei die Vergütung entsprechend anpassen kann.

(5) Für etwaige Ansprüche, die sich ggfs. aus Defekten der End- bzw. der Mobilfunkgeräte ergeben, haftet nicht TachoEASY, sondern vielmehr der jeweilige Hersteller der defekten Geräte.

(6) Für den Fall, dass abweichend gesetzlicher Normen keine kürzeren Verjährungsfristen existieren, verjähren vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber TachoEASY in sechs Monaten, wobei die Verjährung mit Kenntnis vom Schaden beginnt.

§ 12 Gewährleistung

(1) Beeinträchtigungen, die sich daraus ergeben, dass diese auf den Mobilfunkanbieter zurückzuführen sind, hat TachoEASY nicht zu vertreten. Meldet der Kunde TachoEASY etwaige Störungen des Mobilfunknetzes, leitet TachoEASY diese Meldung umgehend an den jeweiligen Mobilfunkanbieter weiter.

(2) Die Haftung von TachoEASY für Art und Umfang sowie für die inhaltliche Richtigkeit von Verkehrsangaben wird ausgeschlossen.

(3) TachoEASY haftet dem Kunden ferner nicht auf Schadenersatz und/oder Regressansprüchen, die der Kunde insbesondere auf eine unzureichende Abdeckung des Mobilfunknetzes und hieraus ggfs. abzuleitenden Nachteilen zurückführt. TachoEASY übernimmt keine Gewähr für eine nicht flächendeckende Erreichbarkeit des Mobilfunknetzes und weist ausdrücklich darauf hin, dass die unbeeinträchtigte Nutzung des Telematik-Dienstes gleichzeitig die uneingeschränkte Verfügbarkeit des Mobilfunknetzes erfordert. Die netzbedingten Behinderungen führen dazu, dass folglich auch die Telematik-Dienste nur eingeschränkt genutzt werden können. TachoEASY stellt klar, dass sich Beeinträchtigungen der Netzqualität und dementsprechend auch der Erreichbarkeit bzw. der exakten Ortung des Systems (GPS – Global Positioning System) in den Fällen ergeben können, in denen es zu Funkabdeckungen kommt. Derartige Beeinträchtigungen können sich bei dem Befahren von Bauwerken, wie z.B. Hallen, (Tief-) Garagen, Tunneln, von abgelegenen Gebieten, die sich ggfs. auch im Funkschatten befinden oder bei besonderen Witterungen ergeben.

§ 13 Datenschutz

(1) TachoEASY stellt klar, dass im Rahmen des Vertragsverhältnisses die persönlichen Daten des Kunden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) erfasst, genutzt und gespeichert werden.

(2) Fahrzeuge, die über einen Telematik-Dienst und einen digitalen Tachographen verfügen, übermitteln persönliche Daten des Fahrzeuglenkers. Mit Hilfe dieser Daten besteht die Möglichkeit, ein persönliches Profil der Fahrzeuglenker zu erstellen. Im Einzelnen können beispielsweise Fahrtstrecken, Lenk- und Ruhezeiten und Geschwindigkeiten ermittelt werden. Insbesondere ist eine exakte Ortung der Fahrzeuge möglich. Der Kunde verpflichtet sich daher, die jeweiligen Fahrzeuglenker hierüber aufzuklären.

(3) TachoEASY erteilt auf Verlangen des Kunden diesem Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.

Stand 01.08.2014

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